Nachführungsunterricht

Eine Besonderheit des Musikgymnasiums stellt der sogenannte Nachführungsunterricht dar. Neben dem Aspekt der persönlichen Begleitung und Förderung ist der Nachführungsunterricht insofern an den Bedürfnissen der hochbegabten Schülerinnen und Schüler orientiert, als er ihnen ermöglicht, bei künstlerisch bedingter Abwesenheit vom Regelunterricht auch „ausgefallene“ Unterrichtsstunden zu kompensieren.

Sollte also ein Kurs, eine Probenphase, ein Konzert, ein Wettbewerb o. ä. während der Unterrichtszeit stattfinden, so ist es im Musikgymnasium nicht nur selbstverständlich, die betreffenden Schülerinnen bzw. Schüler freizustellen, sondern ihnen wird auch bei der Nacharbeit des ausgefallenen Unterrichts eine Lehrkraft an die Seite gestellt. So bleibt gewährleistet, dass trotz versäumter Unterrichtsstunden keine Nachteile entstehen.

Für diese außergewöhnliche Unterstützung seiner Schülerinnen und Schüler besitzt das Musikgymnasium ein entsprechendes Deputat von Lehrerwochenstunden in den Hauptfächern, um versäumte Stunden individuell nachführen zu können.

Auch die unterschiedlichen (z. B. sprachlichen) Voraussetzungen von Quereinsteigern – das sind Schülerinnen und Schüler, die erst in höheren Klassenstufen ins Musikgymnasium einsteigen – können mit Hilfe von Nachführungsunterricht aufgefangen werden. Hiermit ist es also auch möglich, ans Musikgymnasium zu wechseln, wenn zuvor eine Schule mit anderer Sprachenfolge besucht wurde.

Für diese außergewöhnliche Unterstützung seiner Schülerinnen und Schüler besitzt das Musikgymnasium ein entsprechendes Deputat von Lehrerwochenstunden in den Hauptfächern, um versäumte Stunden individuell nachführen zu können.

MG 5250